Unfallversicherung bei 450-Euro-Jobs

Minijobber sind geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer deren Entgelt entweder 450 Euro pro Monat nicht übersteigt oder aber welche, die nicht mehr als 70 Tage pro Jahr bzw. drei Monate innerhalb eines Kalenderjahres beschäftigt werden. Hierunter fallen häufig etwa Erntehelfer oder andere Saisonarbeiter.

Regelungen bei geringfügiger Beschäftigung

Was vor allem Beschäftigte auf 450- Euro Basis nicht wissen: Sie sind gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Es gelten also die gleichen Bedingungen wie für „normal“ Beschäftigte.

Anmeldung der Unfallversicherung

Auch wenn der Versicherungsschutz automatisch mit Aufnahme der Beschäftigung besteht, sind Sie als Arbeitgeber zur Anmeldung verpflichtet. Zuständig ist auch hier die Berufsgenossenschaft, die ebenso den Schutz der anderem im entsprechenden Gewerbe tätigen Arbeitnehmer zuständig ist. Eine Meldung bei der Knappschaft reicht hier nicht aus. Sollten Sie die Meldung vergessen haben, ist der Arbeitnehmer zwar wie eingangs erwähnt dennoch versichert. Dem Unternehmen droht allerdings ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro sowie die Nachzahlung nicht geleisteter Beiträge.

Entgeldmeldung und Lohnnachweis

Arbeitgeber sind zur Meldung der Entgelte zur Sozialversicherung (DEÜV) sowie jährlich an die Unfallversicherung verpflichtet. Die entsprechenden Beitragszahlungen gehen nicht an die Minijob-Zentrale, sondern an den Unfallversicherungsträger.

Was Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall des Minijobbers wissen sollten

Auch hier gibt es keinen Unterschied zu anderen Beschäftigungsarten. Der Arbeitgeber melden den Arbeitsunfall oder den Wegeunfall direkt an den Unfallversicherungsträger. Hierbei müssen tödliche Unfälle, Massenunfälle oder Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sofort gemeldet werden. Viele Versicherer bieten inzwischen die Möglichkeit an, die Unfallmeldung online zu machen. Denken Sie in diesem Fall daran, eine entsprechende Kopie dem Betriebs- oder Personalrat vorzulegen. Ebenso sollte eine Durchschrift oder Kopie zu den Lohnunterlagen geheftet werden.

Durchgangsarzt auch bei Minijobbern verpflichtend

Melden Ihnen der Minijobber einen Ausfall aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls, so müssen Sie ihn darauf hinweisen, einen so genannten Durchgangsarzt aufzusuchen. Wichtig, wenn der Minijobber mehrere Beschäftigungen hat, trifft die Melde- und Anzeigepflicht nur den Arbeitgeber, bei dem sich der Unfall ereignet hat.

Entgeldfortzahlung

Die Pflicht zur Entgeldfortzahlung bei einem Wege- oder Arbeitsunfall trifft auch Arbeitgeber von Minijobbern. Aber auch wenn der Minijobber bei Ihnen die Hautbeschäftigung hat und aufgrund eines Arbeitsunfalls bei dem anderen Arbeitgeber ausfällt, sind sie zur Entgeltfortzahlung für 6 Wochen verpflichtet. Nach einem Urteil des LAG Hamm vom 8.2.2006 selbst dann, wenn die Nebentätigkeit vorher nicht angezeigt wurde und der Arbeitnehmer sich damit vertragswidrig verhält.

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