Regelbetreuung

Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten in der Regelbetreuung

Die Neukonzeption der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten ist das wesentliche Element der Vorschrift. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung setzt sich künftig aus zwei Komponenten zusammen: Der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift verbindliche Einsatzzeiten vorgegeben werden und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist.

Die Grundbetreuung:

In der Grundbetreuung geht es im Wesentlichen um grundlegende Aufgaben im Arbeitsschutz, zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilung und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind für die Gewerke der Bauwirtschaft in einer Liste in der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 aufgeführt. Diese ist in drei Betreuungsgruppen gegliedert. Der Gefährdungsgrad bestimmt dabei die jeweiligen Einsatzzeiten. Im Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 spricht die jeweilige BG als Service für die Unternehmer dazu Empfehlungen aus.

Die betriebsspezifische Betreuung:

Der betriebsspezifische Teil stellt sicher, dass der Betreuungsumfang den betrieblichen Erfordernissen entspricht. Ausgangspunkt sind stets die im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen. Statt der Vorgabe pauschaler Einsatzzeiten für den Betreuungsumfang richtet sich der Betreuungsbedarf durchgängig nach den tatsächlich vorliegenden betrieblichen Gefährdungen und Bedürfnissen. Für die spezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren ergeben sich jeweils unterschiedliche arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen und Präventionsansätze. Typische Beispiele einer betriebsspezifischen Betreuung wären die Begutachtung besonders risikoreicher Arbeitsplätze oder die Einführung neuer Arbeitsverfahren. Die Beratung wäre auch angebracht, wenn neue Maschinen oder Stoffe eingesetzt oder neue Vorschriften im Betrieb umgesetzt werden sollen.

 

 

Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung

Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren

  • Besondere Tätigkeiten
  • Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
  • Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
  • Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
  • Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
  • Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
  • Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit
  • Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements

Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation

  • Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
  • Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen
  • Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
  • Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung

Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation

  • Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen
  • Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin

Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

  • Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung

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