Prüfung Leiter und Tritte
Jährliche Prüfpflicht für Leitern und Tritte
Einsatzprüfung der Leitern und Tritte
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen. Bei einer hohen Beanspruchung der Leitern und Tritte kann das eine täglich durchzuführende Prüfung der Betriebsmittel bedeuten. Die Prüfintervalle durch eine beauftragte Person (Mitarbeiter) werden auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung ermittelt und festgelegt.
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Prüfung durch befähigte Person
Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.
Wir unterstützen Sie mit folgenden Leistungen:
- Rechtssichere Prüfung der Leitern und Tritte
- Erstellung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV
- Festlegung der Prüfintervalle für die Leitern und Tritte
- Erstellung von Prüfdokumenten für die beauftragte Person
- Erstellung eines Prüfberichtes mit einer Mängeldokumentation
- Anbringung des Prüfsiegels
- Wir haben die Fachkunde nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wir sind Ihre zertifizierten Spezialisten und fachkundigen Personen für die Prüfungen Ihrer Leitern und Tritte.
Legen Sie das Thema Arbeitssicherheit in unsere erfahrenen Hände!