Abfallbeauftragter

Ab welchen Bedingungen muss ein Betrieb einen Abfallbeauftragten haben?

Unternehmen, auf die eine der folgenden Beschreibungen zutrifft, sind verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf Art oder Größe der Anlagen erforderlich ist. (Nähere Angaben dazu liefert Ihnen der § 59 des KrWG):

  • Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß § 4 BImSchG
  • Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen
  • Betreiber ortfester Sortier-, Verwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen
  • Besitzer gemäß § 27 KrWG

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Zu den Aufgaben eines Abfallbeauftragten gehören u.a. folgende Pflichten:

  • Überwachung der Abfallströme von ihrer Entstehung bis zur Verwertung / Beseitigung (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 1)
  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des KrWG und der dazu gehörenden Rechtsverordnungen (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 2)
  • Überwachung der Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 2)
  • Aufklärung der Betriebsangehörigen über Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, die von den Abfällen ausgehen können, sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Beeinträchtigungen (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 3)
  • Hinwirken auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Produktionsverfahren und Produkte sowie Mitwirkung daran (§ 60 KrWG Abs. 1 Nr. 4, 5)
  • Erstellung des Jahresberichts über getroffene und beabsichtige Maßnahmen (§ 60 KrWG Abs. 2)

Neben den Pflichten hat der Abfallbeauftragte auch Rechte, insbesondere:

  • Vortragsrecht bei der Geschäftsleitung
  • Recht auf Unterstützung bei der Erfüllung seiner Aufgaben
  • Teilnahme an Schulungen
  • Stellungnahme vor der Einführung von Verfahren und Erzeugnissen
  • besonderer Kündigungsschutz

Als externe Beauftragte stellen wir den gegenwärtigen Zustand fest, informieren Sie über Änderungen im Umweltschutzrecht bzw. über die technische Entwicklung und beraten Sie bei der Auswahl, Einführung und beim Betrieb entsprechender Techniken und Verfahren. Darüber hinaus sind wir Ihnen bei Absprachen mit den zuständigen Umweltschutzbehörden behilflich und übernehmen die Abwicklung von entsprechenden Vorgängen

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