Grundbetreuung

Grundbetreuung in Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

Jeder Unternehmer ist verpflichtet mit Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitsicherheit (SiFa) eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung seines Betriebes zu erstellen. In einer solchen Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer alle potentiellen Gesundheits- und Unfallgefahren im Betrieb erfassen und Maßnahmen zur Beseitigung festlegen. Die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen müssen nachweislich durchgeführt werden.

Die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung muss bei allen gravierenden Veränderungen im Betrieb (z.B. bei Neu- und Umbauten) aktualisiert werden, spätestens jedoch nach fünf Jahren.

Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten muss ein Nachweis über die Grundbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in festgelegten Zeitabständen erbracht werden.

Die Grundbetreuung durch uns umfasst folgende Aufgaben:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und bei der Integration in die Führungstätigkeit
  • Beratung der Arbeitgeber, Führungskräfte, betrieblichen Interessensvertretungen und Beschäftigten
  • Erfüllung von Meldepflichten
  • Erstellung von Dokumentationen
  • Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen
  • Hilfe bei der Selbstorganisation

Ermittlung des Betreuungsumfangs

Die Ermittlung des Betreuungsumfangs des betriebsspezifischen Teils erfolgt auf Grundlage eines Leistungskatalogs durch den Betrieb selbst. So soll sichergestellt werden, dass die betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung bedarfsgerecht berücksichtigt wird und dadurch der Umfang der Betreuung genau den betrieblichen Erfordernissen entspricht.

Die Aufgabenfelder umfassen Themen wie:

  • Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
  • Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
  • Erhalt der Gesundheit
  • Unterstützung beim Ausbau des Gesundheitsmanagements
  • Veränderung betrieblicher Abläufe
  • Einführen neuer Arbeitsverfahren

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