Fachkraft für Arbeitssicherheit in Aschaffenburg & Umgebung (externe SiFa)

Kurz erklärt: Was wir als externe SiFa für Sie übernehmen

Wir unterstützen Sie bei den allgemeinen Anforderungen an die Arbeitssicherheit gemäß § 6 ASiG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören insbesondere:
Betriebsbegehungen und Maßnahmenableitung
Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen (auch psychische Belastungen)
Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden (inklusive Dokumentation)
Unfallanalyse inklusive Dokumentation und Auswertung von Unfallmeldungen
Unterstützung beim Aufbau, der Umsetzung und der Kontrolle eines Arbeitsschutzmanagementsystems
Begleitung von Audits und Zertifizierungen
Leitung von ASA-Sitzungen (sofern im Unternehmen erforderlich).

Unser Einsatzgebiet 

Aschaffenburg und den bayerischen Untermain. Dazu zählen insbesondere Alzenau, Miltenberg, Obernburg am Main, Erlenbach am Main, Klingenberg am Main, Wörth am Main, Stadtprozelten und Amorbach. Wenn Sie in der Region Unterstützung bei Arbeitsschutzthemen benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  • Kurzer Start-Check
    Sie schildern Betriebsgröße, Branche und aktuelle Themen. Wir klären, welche Unterlagen schon vorhanden sind und wo es hakt.
  • Betreuungsmodell festlegen
    Je nach Betrieb erfolgt die Betreuung im Rahmen der Grund- und/oder Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2.
  • Umsetzung im Alltag
    Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen, Unterweisungen und Dokumentation – mit klaren nächsten Schritten, die in Ihrem Betrieb realistisch umsetzbar sind

Legen Sie das Thema Arbeitssicherheit in unsere erfahrenen Hände!

Wir helfen Ihnen zuverlässig bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot

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Arbeitssicherheit in Aschaffenburg (Bayern)

Sobald Sie eine versicherungspflichtige Person beschäftigen, sind Sie nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) schriftlich zu bestellen bzw. zu verpflichten. Mitarbeitende müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und damit versichert sein. Bereits ab dem ersten Mitarbeiter sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie alle weiterführenden Vorschriften einzuhalten.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) übernehmen wir dabei eine beratende Rolle in Ihrem Unternehmen. Wir unterstützen Sie dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Arbeitsplätze menschengerecht zu gestalten. Unter anderem übernehmen wir für Sie:

  • Erstunterweisung von Mitarbeitenden und Auszubildenden
  • Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen (Pflicht für jeden Arbeitgeber) gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie weiterführenden Verordnungen (z. B. BildscharbV, LasthandhabV etc.)
  • Erarbeitung betriebsspezifischer Sicherheitskonzepte
  • Bearbeitung von Rahmenprüfplänen und Prüfhandbüchern
  • Durchführung von Sachkundeprüfungen (Tritte und Leitern)
  • Ermittlung und Analyse von Umgebungseinflüssen am Arbeitsplatz
  • Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß Vorschriften
  • Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung des Mutterschutzes (Pflicht für Arbeitgeber seit 01/2018)

Gerne beraten wir Sie ausführlich rund um den Arbeitsschutz in Aschaffenburg und im bayerischen Untermain. Sprechen Sie uns einfach an.

Häufige Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Aschaffenburg & Umgebung

Was bedeutet Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Organisation der sicherheitstechnischen Betreuung. Umfang und Aufwand orientieren sich an den Gefährdungen im Betrieb und werden nachvollziehbar abgeleitet.

Ab wann muss ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

Sobald Sie eine versicherungspflichtige Person beschäftigen, muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellt bzw. verpflichtet werden. Arbeitsschutzpflichten gelten bereits ab dem ersten Mitarbeitenden.

Unterstützen Sie bei Gefährdungsbeurteilungen – und ist das Pflicht?

Ja. Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren ist Pflicht für jeden Arbeitgeber. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Erstellung als auch bei der sauberen Dokumentation – auf Wunsch inklusive der Betrachtung psychischer Belastungen.

Muss die psychische Belastung wirklich berücksichtigt werden?

Ja. Unternehmen sind verpflichtet, psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen (gesetzlich seit September 2013 verankert).

Übernehmen Sie Unterweisungen inklusive Dokumentation?

Ja. Wir können Unterweisungen übernehmen und die Dokumentation der Unterweisung für Sie erstellen.

Was unterscheidet Grundbetreuung und Regelbetreuung?

Bei Betrieben bis zu 10 Beschäftigten geht es um den Nachweis der Grundbetreuung in festgelegten Zeitabständen. Bei mehr als 10 Beschäftigten setzt sich die Betreuung aus Grundbetreuung (mit verbindlichen Einsatzzeiten) und einem betriebsspezifischen Anteil zusammen.

Unterstützen Sie auch bei Arbeitsschutzmanagementsystemen?

Ja. Wir unterstützen bei der Einführung und Umsetzung von Arbeitsschutzmanagementsystemen, z. B. nach dem AMS der VBG – auch im Rahmen von Auditvorbereitungen.

Helfen Sie auch bei Unfallanalyse und Prävention?

Ja. Wir unterstützen bei der Unfallanalyse inklusive Dokumentation und leiten daraus Maßnahmen zur Prävention ab.

Ist das auch sinnvoll, wenn ich mit meiner bisherigen Betreuung unzufrieden bin?

Ja. Wenn die Betreuung nicht zum Betrieb passt oder zu „papierlastig“ ist, lohnt sich ein Neustart: Wir schauen, was vorhanden ist, und setzen klare, praxistaugliche nächste Schritte auf.

Erstellen Sie ein Angebot für Aschaffenburg und Umgebung?

Ja, gerne. Nach einem kurzen Austausch erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Mein Team und ich sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit suchen.

Ich bringe dabei langjährige Praxiserfahrung aus dem Betrieb mit: Als früherer Betriebsleiter in einem Metallbauunternehmen (Fenster- und Fassadenbau) mit rund 50 Mitarbeitenden kenne ich die typischen Herausforderungen – und weiß, wie Arbeitsschutz so umgesetzt wird, dass er im Alltag wirklich trägt.

Wir unterstützen Sie bei den Pflichten rund um die Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2. Dazu zählt insbesondere auch die Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 und § 6 ArbSchG – inklusive der Anforderungen zum Mutterschutz (Pflicht für Arbeitgeber seit 01/2018).

Wenn Sie ein Arbeitsschutzmanagementsystem einführen oder weiterentwickeln möchten, begleite ich Sie als interner Auditor, z. B. nach dem AMS der VBG.

Auf Wunsch übernehmen wir außerdem Unterweisungen Ihrer Mitarbeitenden – inklusive der erforderlichen Nachweise und Dokumentation.

Das sind ausgewählte Bausteine aus unserem Leistungsspektrum. Wenn Sie Unterstützung bei Arbeitsschutzthemen brauchen, melden Sie sich gerne – wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.