Arbeitssicherheit

Das klassische Aufgabenfeld im Arbeitsschutz

Zu den klassischen Aufgaben der Sicherheitsfachkraft gehören:

  • Betreuung gemäß § 6 ASIG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2
  • Einführung, Umsetzung und Kontrolle eines Arbeitsschutzmanagementsystems
  • Begleitung bei neuen Zertifizierungen und Audits
  • Leitung vorgeschriebener Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Sensibilisierung der internen und externen Mitarbeiter für den Gesundheits- und Arbeitsschutz auch unter Kostengesichtspunkten
  • Präventionsmaßnahmen
  • Schulungen zu verschiedenen Arbeitsschutzthemen
  • Betriebsbegehungen vor Auftragsbesetzung
  • Unfallortbesichtigung mit Dokumentation
  • Analyse der Unfallmeldungen
  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Risikomanagement (Kostenrisikopotenzial)
  • Unterweisungshilfen

Arbeitsschutz – Sicherheit für Unternehmen und Mitarbeiter

Jeder Unternehmer, der eine versicherungspflichtige Person beschäftigt, ist nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) schriftlich zu bestellen bzw. zu verpflichten. Arbeitnehmer müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und somit versichert werden. Bereits ab einem Mitarbeiter sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, alle Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), sowie alle weiterführenden Vorschriften zu beachten.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) übernehmen wir hierbei eine beratende Funktion in Ihrem Unternehmen ein. Wir helfen Ihnen, Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und Ihre Arbeitsplätze menschengerecht zu gestalten. Folgende Aufgaben übernehmen wir für Sie:

  • Erstunterweisung von Mitarbeitern und Auszubildenden
  • Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen (Pflicht für jeden Arbeitgeber) gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • und weitergehenden Verordnungen (BildscharbV, LasthandhabV, ect.)
  • Erarbeiten von betriebsspezifischen Sicherheitskonzepten
  • Bearbeiten von Rahmenprüfplänen und Prüfhandbüchern
  • Durchführen von Sachkundeprüfungen (Tritte und Leitern)
  • Ermitteln und Analyse der Umgebungseinflüsse am Arbeitsplatz
  • Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß Vorschriften
  • Gefährdungsbeurteilung mit Beachtung des Mutterschutzes (Pflicht ab 01/2018 für den Arbeitgeber)

Gerne beraten wir Sie ausführlich im Bereich Arbeitsschutz. Sprechen Sie uns einfach an!

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