Fachkraft für Arbeitssicherheit Frankfurt am Main und weitläufiger Umgebung

Das klassische Aufgabenfeld im Arbeitsschutz

Als Fachkfraft für Arbeitssicherheit in Frankfurt am Main sowie Umgebung unterstütze ich Sie bei der Betreuung gemäß § 6 ASIG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2. Dabei übernehme ich folgende Aufgaben.

  • Einführung, Umsetzung und Kontrolle eines Arbeitsschutzmanagementsystems
  • Begleitung bei neuen Zertifizierungen und Audits
  • Leitung vorgeschriebener Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Sensibilisierung der internen und externen Mitarbeiter für den Gesundheits- und Arbeitsschutz auch unter Kostengesichtspunkten
  • Präventionsmaßnahmen
  • Schulungen zu verschiedenen Arbeitsschutzthemen
  • Betriebsbegehungen vor Auftragsbesetzung
  • Besichtigung des Unfallortbesichtigung inklusive Dokumentation
  • Analyse der Unfallmeldungen
  • Gefährdungsbeurteilungen inklusive psychischer Belastungen
  • Risikomanagement (Kostenrisikopotenzial)
  • Unterweisungshilfen

Legen Sie das Thema Arbeitssicherheit in unsere erfahrenen Hände!

Wir helfen Ihnen zuverlässig bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot

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Arbeitssicherheit in Frankfurt am Main in Hessen

Jeder Unternehmer, der eine versicherungspflichtige Person beschäftigt, ist nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) schriftlich zu bestellen bzw. zu verpflichten. Arbeitnehmer müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und somit versichert werden. Bereits ab einem Mitarbeiter sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, alle Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), sowie alle weiterführenden Vorschriften zu beachten.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) übernehmen wir hierbei eine beratende Funktion in Ihrem Unternehmen ein. Wir helfen Ihnen, Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und Ihre Arbeitsplätze menschengerecht zu gestalten. Folgende Aufgaben übernehmen wir für Sie:

  • Erstunterweisung von Mitarbeitern und Auszubildenden
  • Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen (Pflicht für jeden Arbeitgeber) gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • und weitergehenden Verordnungen (BildscharbV, LasthandhabV, ect.)
  • Erarbeiten von betriebsspezifischen Sicherheitskonzepten
  • Bearbeiten von Rahmenprüfplänen und Prüfhandbüchern
  • Durchführen von Sachkundeprüfungen (Tritte und Leitern)
  • Ermitteln und Analyse der Umgebungseinflüsse am Arbeitsplatz
  • Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß Vorschriften
  • Gefährdungsbeurteilung mit Beachtung des Mutterschutzes (Pflicht ab 01/2018 für den Arbeitgeber)

Gerne beraten wir Sie ausführlich im Bereich Arbeitsschutz. Sprechen Sie uns einfach an!

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – nicht nur in Frankfurt am Main

Unser Büro für Arbeitssicherheit befindet sich in Seligenstadt im Kreis Offenbach. Unsere Kunden finden sich daher im Frankfurter Raum aber auch in Aschaffenburg, Darmstadt, Wiesbaden oder Gießen und Marburg.

Wenn Sie erstmals eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen wollen oder mit der bisherigen Betreuung durch einen Kollegen nicht zufrieden sind, nehmen Sie Kontakt auf.

Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot

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Mein Team uns ixh unterstützen Sie gerne als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Als ehemaliger Betriebsleiter eines Metallbau Unternehmens aus dem Bereich Fenster und Fassadenbau, mit rund 50 Mitarbeitern, weiß ich was Arbeitssicherheit ausmacht, und wie es auch in Ihrem Unternehmen umzusetzen ist.

Ich unterstütze Sie bei den allgemeinen Anforderungen an die Arbeitssicherheit gemäß § 6 ASIG und in Verbindung mit der DGVU Vorschrift 2.

Desweiteren biete ich als Interner Auditor die Unterstützung, sowohl bei der Einführung und Umsetzung von Arbeitsschutzmanagement Systemen z.b. nach AMS der VBG an.

Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen (Pflicht für jeden Arbeitgeber) gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), auch rund um die Beachtung des Mutterschutzes (Pflicht ab 01/2018 für den Arbeitgeber)

Ich kann Ihnen die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter abnehmen und dokumentieren.

Das sind nur Teile der Tätigkeiten rund um das Thema Arbeitssicherheit.

Wenn Sie Unterstützungsbedarf bei Arbeitsschutzthemen haben freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.