Eine Regalprüfung ist laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) alle 12 Monate von fachkundigem Personal durchzuführen. Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Regaleinrichtungen nach DIN EN 15635 prüfen zu lassen, um die notwendige Sicherheit Ihrer Regalsysteme und den Schutz Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Die DGUV Regel 108-007 (BGR 234) besagt, dass Lagereinrichtungen und Regale Arbeitsmittel sind und somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterliegen. Die DIN EN 15635 wiederum regelt den Intervall, Ablauf und die Qualifizierung des fachkundigen Personals. Demnach ist es nur speziell ausgebildeten Regalinspekteuren gestattet, die Regalprüfung nach DIN EN 15635 durchzuführen. Bei der Feststellung von Mängeln, ist unmittelbar eine Regalreparatur zu beauftragen.

Jährliche Prüfpflicht für Lagereinrichtungen

Festlegungen zur jährlichen Prüfpflicht finden sich in:

  • DGUV Regel 108-007 (BGR 234): Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DIN EN 15635: legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen Regalen fest Befähigte Person – der Regalinspekteur

Nur ausgebildete Regalinspekteure sind befugt, Regalprüfungen nach DIN EN 15635 durchzuführen. Der Regalinspekteur kennt die Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten. Unsere Regalinspekteure verfügen über eine entsprechende Ausbildung inkl. Abschlussprüfung. Sie besitzen Kenntnisse und Erfahrungen über die konkrete Lagereinrichtung bzw. das vorhandene Regal.

Prüfpflichtige Regalsysteme

Als prüfpflichtige Regalsysteme gelten ortsfeste Regale aus Stahl. Darunter zählen z. B.:

  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahr- und Durchlaufregale
  • Mehrgeschosseinrichtungen

Folgende Regelungen sind einzuhalten:

  • Bei Beobachtung eines Schadens sofortige Meldung an den Sicherheitsbeauftragten oder Vorgesetzen
  • Regelmäßige Regalprüfungen.
  • Anfertigung eines schriftlichen Berichtes mit Aufbewahrungspflicht.
  • Mindestens alle 12 Monate eine Regalprüfung nach DIN EN 15635 durch eine befähigte Person.
  • Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden.
  • Einführung eines Schadensprotokolls.

Inhalt der Regalprüfung

  • Visuelle Inspektion Ihrer Lagereinrichtungen.
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau der Regalanlage.
  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007
  • Prüfung auf Einhaltung von Herstellervorgaben für Aufbau und Betrieb der Anlagen.
  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile sowie Feststellung der Ursachen.
  • Erstellung eines detaillierten Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden.
  • vollständiger Maßnahmeplan zur Beseitigung der festgestellten Mängel.
  • Schadensanalyse – Einschätzung der Nutzungssicherheit.

Ablauf der Regalprüfung

  • Bei laufendem Betrieb durch unsere qualifizierten und erfahrenen Regalinspekteure.
  • Nach Abschluss: Erstellung eines detaillierten Inspektionsprotokolls mit Schadensbeurteilung.