Der Hessische Datenschutzbeauftragte empfiehlt in Anbetracht der noch bestehenden Unsicherheiten, dass jede Apotheke zumindest für die Dauer von zwei Jahren einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der mit der Umsetzung der Vorgaben der EU-DSGVO betraut wird. Hierdurch kann auch die Gefahr eines Bußgeldverfahrens wegen Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten vermieden werden, da derzeit der Begriff der umfangreichen Datenverarbeitung noch nicht entsprechend definiert ist. An dieser Stelle möchten wir ferner darauf hinweisen, dass in jeder Apotheke, unabhängig von der Pflicht der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, die Anforderungen der EU-DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetztes erfüllt sein müssen.

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen auf unserer Webseite Cookies. Einige Cookies sind notwendig (z.B. für den Warenkorb) andere sind nicht notwendig. Die nicht-notwendigen Cookies helfen uns bei der Optimierung unseres Online-Angebotes, unserer Webseitenfunktionen und werden für Marketingzwecke eingesetzt. Die Einwilligung umfasst die Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät, das Auslesen personenbezogener Daten sowie deren Verarbeitung. Klicken Sie auf „Alle akzeptieren“, um in den Einsatz von nicht notwendigen Cookies einzuwilligen oder auf „Alle ablehnen“, wenn Sie sich anders entscheiden. Sie können unter „Einstellungen verwalten“ detaillierte Informationen der von uns eingesetzten Arten von Cookies erhalten und deren Einstellungen aufrufen. Sie können die Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich jederzeit abwählen (z.B. in der Datenschutzerklärung oder unten auf unserer Webseite).