Externer Brandschutzbeauftragter
Aufgrund geltender Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung sind Unternehmen verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragen zu bestellen. Als externer Brandschutzbeauftragter übernehmen wir diese Aufgabe für Ihr Unternehmen und stehen Ihnen aufgrund unserer qualifizierten Ausbildung (Seminare und Löschübungen) beratend zur Seite.
Unsere externen Brandschutzbeauftragen arbeiten für Unternehmen in Hessen und den angrenzenden Bundesgebieten wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Unsere Experten haben Erfahrung im baulichen, technischen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz und wir bilden uns stetig weiter.
Ihr Vorteil durch die Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten
Als externe Brandschutzbeauftragte erfüllen wir unsere Aufgabe nicht nur „nebenbei“, neben anderen Pflichten in Ihrem Unternehmen. Da wir uns ausschließlich mit den Themen Brandschutz und benachbarten Arbeitsgebieten beschäftigen, sind wir wahre Experten auf diesem Gebiet. Betriebszugehörige Brandschutzbeauftragte entwickeln leider oft blinde Flecken – wir hingegen können Ihren Betrieb absolut objektiv bewerten.
Durch die Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten binden Sie keine interne Arbeitskraft mit dieser Aufgabe. Diese brauchen in der Regel deutlich länger um anfallende Arbeiten zu erledigen, da sie sich immer wieder in das Themengebiet einarbeiten müssen. Außerdem sparen Sie sich Personal- und Fortbildungskosten (Grundbetreuung).
Mit unserer Unterstützung können Sie Gefahren frühzeitig erkennen, beurteilen und beseitigen. So werden Unfälle und damit zum Teil hohe Kosten vermieden.
Und natürlich bilden wir uns stetig fort, sodass unser Wissen immer auf dem neusten Stand ist, wenn wir für Sie tätig werden.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot
Wer ist Ihr Ansprechpartner für Brandschutz?
Wolfgang Kluge – Ihr Brandschutz-Sachverständiger bei Roth Arbeitssicherheit
Wolfgang Kluge ist Brandschutz-Sachverständiger und Fachkraft für Brandschutz mit folgenden Qualifikationen:
- Zertifizierter Brandschutz-Sachverständiger
- Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz
- Fachbauleiter für Brandschutz
- Geprüfter Brandschutzmanager
- Intensivfachkraft für baulichen Brandschutz
- 16-fach geprüfter Sachkundiger/befähigte Person für technischen Brandschutz
- Explosionsschutzbeauftragter
Kontakt: w.kluge@roth-arbeitssicherheit.de · Mobil: +49 170 8550133
Wir unterstützen Sie im Bereich des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen
Wir als Unternehmen sind in den Bereichen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA), Brandschutzbeauftragter, Abfallbeauftragter und Gefahrgutbeauftragter tätig. Unsere Zulassungen umfassen die Mitgliedsbereiche der VBG, BGHW, BGHM, BGBAU, BGETEM und der BGW. Unsere Kunden sind kleine und mittlere Unternehmen aus den entsprechenden Bereichen.
Wenn Sie Unterstützungsbedarf bei Brandschutzthemen haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Externer Brandschutzbeauftragter in Ihrer Region
Rhein-Main-Gebiet
Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach – nach Hessischer Bauordnung (HBO).
Bayern
Aschaffenburg und bayerischer Untermain – nach Bayerischer Bauordnung (BayBO).
Aufgaben und Pflichten des Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuellsind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.23))
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
- Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel, Schneelast, etc.)
Die Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten werden in der DGUV Information 205-003 beschrieben.
Weitere Informationen zu Brandschutzbeauftragten finden sich in der DGUV Information 205-003 (bisher: BGI 847) „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ und in der DGUV Information 205-001 (bisher: BGI 560) „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“
Gerne beraten wir Sie ausführlich zum Thema Brandschutz. Sprechen Sie uns einfach an!
Ab welchen Bedingungen muss ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten in Hessen und Bayern haben?
Im Arbeitsschutzgesetz ( § 10 ArbSchG ) wird die allgemeine Forderung erhoben, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.
Zwingend erforderlich ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur, wenn er baurechtlich bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift (z. B. für diverse Sonderbauten) gefordert ist.
Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus
- für bestimmte Arbeitsstätten aus §10 (2) des ArbSchG
- aus bestimmten Sonderbauvorschriften oder
- über zusätzliche Anforderungen der Genehmigungsbehörden im Baugenehmigungsverfahren
Häufig gestellte Fragen zum externen Brandschutzbeauftragten
Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?
Die Kosten richten sich individuell nach Unternehmensgröße, Anzahl der Standorte, Gefährdungspotenzial und gewünschtem Leistungsumfang. Da jeder Betrieb unterschiedliche Anforderungen hat, erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches, auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.
Ab wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung besteht, wenn dies baurechtlich bzw. in einer Sonderbauvorschrift gefordert wird, sich aus § 10 Abs. 2 ArbSchG für bestimmte Arbeitsstätten ergibt, oder die Genehmigungsbehörde dies im Baugenehmigungsverfahren zusätzlich verlangt. Auch bei erhöhter Brandgefährdung nach ASR A2.2 oder auf Forderung des Gebäudeversicherers kann ein Brandschutzbeauftragter erforderlich sein.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragtem und Brandschutzhelfer?
Der Brandschutzbeauftragte ist die zentrale, meist speziell ausgebildete Ansprechperson für das gesamte betriebliche Brandschutzmanagement und berät den Arbeitgeber strategisch. Brandschutzhelfer hingegen sind Beschäftigte, die im Brandfall praktisch tätig werden, etwa im Umgang mit Feuerlöschern – sie werden vom Brandschutzbeauftragten mit ausgebildet.
Welche Vorteile hat ein externer gegenüber einem internen Brandschutzbeauftragten?
Ein externer Brandschutzbeauftragter bringt volle Konzentration auf das Thema Brandschutz mit, ohne durch andere betriebliche Aufgaben abgelenkt zu sein. Zusätzlich bewertet er den Betrieb objektiv, es entstehen keine Ausbildungs- und Fortbildungskosten und keine interne Arbeitskraft wird dauerhaft gebunden.
In welchen Regionen ist Roth Arbeitssicherheit als externer Brandschutzbeauftragter tätig?
Roth Arbeitssicherheit ist für Unternehmen in ganz Hessen, insbesondere in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach, sowie in den angrenzenden Regionen Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Wie läuft die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten ab?
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch analysieren wir Ihren Betrieb, erstellen ein individuelles Angebot und übernehmen nach Beauftragung alle Aufgaben gemäß DGUV Information 205-003 – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden Betreuung.
Legen Sie das Thema Arbeitssicherheit in unsere erfahrenen Hände!