Externer Brandschutzbeauftragter im Rhein-Main-Gebiet

Als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen wir Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet – insbesondere in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach – bei allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Die grundlegenden Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum externen Brandschutzbeauftragten.

Rechtliche Grundlage in Hessen: Die Hessische Bauordnung (HBO)

In Hessen regelt die Hessische Bauordnung (HBO), wann besondere brandschutzrechtliche Anforderungen greifen. Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung gelten nach § 2 Abs. 9 HBO als Sonderbauten – etwa Hochhäuser, Versammlungsstätten oder Beherbergungsbetriebe. Für diese Sonderbauten kann die Bauaufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren nach § 61, § 66 und § 70 HBO die Beteiligung der zuständigen Brandschutzdienststelle vorsehen – in Frankfurt am Main übernimmt diese Aufgabe die Branddirektion Frankfurt am Main.

Aus dieser Genehmigungspraxis sowie aus betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen ergibt sich häufig die Notwendigkeit, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

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Ihr Ansprechpartner für den Rhein-Main-Raum

Wolfgang Kluge – Brandschutz-Sachverständiger und Fachkraft für Brandschutz bei Roth Arbeitssicherheit

Wolfgang Kluge betreut Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet mit langjähriger Erfahrung im baulichen, technischen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz. Zu seinen Qualifikationen zählen unter anderem: Zertifizierter Brandschutz-Sachverständiger, Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz, Fachbauleiter für Brandschutz, Geprüfter Brandschutzmanager.

Kontakt: w.kluge@roth-arbeitssicherheit.de · Mobil: +49 170 8550133

Externer Brandschutzbeauftragter in Ihrer Stadt

Frankfurt am Main

In Frankfurt am Main betreuen wir Unternehmen aus Industrie, Logistik und Dienstleistungssektor, häufig mit besonderen Anforderungen an Sonderbauten und Hochhäuser. Als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen wir Sie hier ebenso zuverlässig wie mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit Frankfurt.

Wiesbaden

In Wiesbaden sind wir regelmäßig für mittelständische Betriebe und öffentliche Einrichtungen im Einsatz. Gerade bei Bestandsgebäuden mit älterer Bausubstanz ist eine fachkundige Beurteilung des baulichen Brandschutzes hier besonders gefragt.

Darmstadt

Darmstadt zeichnet sich durch eine hohe Dichte an Forschungseinrichtungen und Technologieunternehmen aus – Betriebe, bei denen brandschutztechnische Anforderungen oft eng mit Explosionsschutz- und Gefahrstofffragen verknüpft sind. Genau hier bringt unsere Erfahrung im organisatorischen und technischen Brandschutz besonderen Mehrwert.

Offenbach

In Offenbach betreuen wir vor allem Handels- und Gewerbebetriebe, für die eine regelmäßige, praxisnahe Begehung und Aktualisierung der Flucht- und Rettungspläne im Vordergrund steht. Auch kurzfristige Anfragen lassen sich dank der Nähe zu Frankfurt gut abdecken.

Mainz, Hanau, Rüsselsheim am Main und Taunus

Auch außerhalb der Kernstädte sind wir für Sie da: In Mainz und Hanau betreuen wir Unternehmen aus Industrie und Mittelstand, in Rüsselsheim am Main profitieren Sie von unserer Erfahrung mit produzierenden Betrieben. Im Taunus unterstützen wir sowohl kleinere Handwerksbetriebe als auch größere Dienstleistungsunternehmen bei der Umsetzung ihrer Brandschutzpflichten.

Häufig gestellte Fragen zum Brandschutzbeauftragten im Rhein-Main-Gebiet

Welche Behörde ist in Frankfurt für den Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren zuständig?

Im Baugenehmigungsverfahren bestimmter Bauvorhaben ist die Branddirektion Frankfurt am Main als zuständige Brandschutzdienststelle zu beteiligen. Dies ergibt sich aus der Hessischen Bauordnung in Verbindung mit den jeweiligen Einführungserlassen der Sonderbauvorschriften.

Was gilt in Hessen als Sonderbau?

Nach § 2 Abs. 9 HBO gelten bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung als Sonderbauten, zum Beispiel Hochhäuser, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten oder Verkaufsstätten. Für Sonderbauten können im Einzelfall besondere brandschutzrechtliche Anforderungen gestellt werden.

In welchen Städten sind Sie im Rhein-Main-Gebiet tätig?

Wir betreuen Unternehmen insbesondere in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach sowie der weiteren Rhein-Main-Region.

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