Seit 25. Mai hat die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ihre volle Wirkung entfaltet. Datenschutzrecht gilt zwar „nur“ für personenbezogene Daten, da dieser Begriff jedoch sehr weit ausgelegt wird, müssen Sie im Zweifel davon ausgehen, dass Sie Daten mit Personenbezug verarbeiten. Die DSGVO gilt grundsätzlich für alle Unternehmen jeder Branche, und auch für Kleinunternehmer. Wenn Sie noch nicht alle Vorgaben umgesetzt haben sollten, sollten Sie dies dringend tun.
Es gibt zwar Erleichterung für Kleinstunternehmen und Einzelunternehmer, aber trotzdem gibt es einiges zu tun. Wenn Sie die bislang gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgesehenen Regelungen schon umgesetzt haben, über ein Qualitätsmanagement verfügen oder gar ISO-zertifiziert sind, dann haben Sie schon eine recht gute Basis, die Sie jetzt „nur“ noch um die speziellen Vorgaben der DSGVO ergänzen müssen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass viele Unternehmen – gerade auch viele Kleinunternehmer – sich bislang zwar an Datenschutzregeln gehalten haben, dies aber nicht dokumentiert ist.
Auch wenn Sie vielleicht noch nicht alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen konnten – es ist auf jeden Fall besser, wenn Sie der Aufsichtsbehörde im Ernstfall zeigen können, dass Sie gerade dabei sind, die Vorgaben der DSGVO umzusetzen, als zugeben zu müssen, dass man noch nicht einmal damit begonnen hat. Welche Schritte Sie als Kleinunternehmer auf jeden Fall angehen sollten, wenn Sie es noch nicht getan haben, das erfahren Sie hier oder bei einem persönlichen unverbindlichen Gespräch, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.