Die Anzeige von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wird jetzt digitalisiert! Diese Veränderung bringt zahlreiche Vorteile mit sich und wir möchten Ihnen gerne alle wichtigen Details dazu präsentieren.
Das Meldeverfahren für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist ein essenzieller Bestandteil der Arbeitssicherheit. Doch bisher war es oft mit viel Papierkram und zeitaufwendigen Prozessen verbunden. Doch das gehört nun der Vergangenheit an. Durch die Digitalisierung wird dieser Prozess effizienter und schneller.
Mit nur wenigen Klicks können nun Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch gemeldet werden. Dies bedeutet nicht nur eine Zeitersparnis für die Meldenden, sondern auch eine schnellere Reaktion seitens der Arbeitsschutzbehörden. Die elektronische Meldung ermöglicht eine schnellere Bearbeitung und Analyse der Unfälle, was wiederum zu einer verbesserten Prävention führt.
Die neuen Meldeinhalte, die mit der Novellierung des UVAV einhergehen, bieten zudem eine detailliertere und umfassendere Erfassung von Unfällen und Krankheitsfällen. Die Ergänzung der Geschlechtsangaben um die Optionen „Divers“ und „keine Angabe“ sowie die Abfrage von weiteren Informationen wie Homeoffice-Tätigkeiten und Gewaltereignissen tragen dazu bei, ein genaueres Bild der Umstände zu erhalten.
Wir möchten Sie dazu ermutigen, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen gut auf die bevorstehenden Änderungen vorbereitet ist. Bis zum 31. Dezember 2027 besteht jedoch eine Übergangsfrist, während dieser können Meldungen weiterhin postalisch eingereicht werden. Bei Fragen helfen wir gern weiter!
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