Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den betrieblichen Arbeitsschutz – von der Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen bis zur automatisierten Überwachung von Schutzausrüstung. Klar ist dabei: KI kann Arbeitsschutzprozesse spürbar erleichtern, die fachliche Verantwortung bleibt aber immer beim Menschen. Wer KI im Betrieb einsetzt, sollte wissen, wo die Technik wirklich hilft – und wo ihre Grenzen liegen.

Was KI im Arbeitsschutz heute schon leisten kann

Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig und längst nicht mehr nur Zukunftsmusik. Kamerasysteme können erkennen, ob Beschäftigte ihre vorgeschriebene Schutzausrüstung korrekt tragen, und im Bedarfsfall warnen. In Lagerhallen überwacht KI die Wege von Robotern und Staplern und stoppt Maschinen rechtzeitig, bevor es zu einer Kollision mit Menschen kommt. Auch bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen kann KI unterstützen: Sie sortiert Informationen, schlägt mögliche Gefährdungen vor und hilft bei der Formulierung von Maßnahmen. Selbst die Berufsgenossenschaften setzen bereits auf entsprechende Werkzeuge – die VBG bietet mit GEDOKU eine Software, die Führungskräfte mit KI-gestützten Textvorschlägen bei der Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen unterstützt.

Auch in der Unterweisung eröffnet KI neue Möglichkeiten: Virtuelle Simulationstrainings ermöglichen realitätsnahe Übungen – etwa das Löschen eines Entstehungsbrandes oder das Erkennen von Sicherheitsmängeln an Gerüsten – völlig ohne reales Risiko.

Wo die Grenzen liegen

So hilfreich diese Anwendungen sind: Ein automatisiert erstellter Text ist noch kein geprüftes Arbeitsschutzdokument. KI kennt weder den tatsächlichen Arbeitsplatz noch alle eingesetzten Arbeitsmittel, Betriebszustände oder Wechselwirkungen vor Ort. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bleibt der Arbeitgeber verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen selbst zu beurteilen und die erforderlichen Maßnahmen abzuleiten – dazu zählen ausdrücklich auch psychische Belastungen. Eine KI-Ausgabe kann in diesem Prozess höchstens ein Hilfsmittel sein, niemals der Ersatz für die fachliche Beurteilung durch Führungskräfte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Der Einsatz von KI kann außerdem selbst neue Gefährdungen mit sich bringen. Dazu zählen steigende Arbeitsintensität, eine Zunahme repetitiver Tätigkeiten, geringere Transparenz technischer Systeme und wachsende Technikabhängigkeit. Auch permanente Kontrolle durch KI-Systeme ist nicht unproblematisch: Sie kann Stress erzeugen und den Handlungsspielraum der Beschäftigten einschränken. Wichtig zu wissen: Sobald KI-Systeme personenbezogene Daten von Beschäftigten verarbeiten, etwa bei Kameraüberwachung oder Leistungsauswertung, sind zusätzlich datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten – hier lohnt sich frühzeitig die Abstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Neue Pflichten durch die EU-KI-Verordnung

Mit der EU-KI-Verordnung (AI-Act) kommt auf Unternehmen eine konkrete neue Pflicht zu: Beschäftigte, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen im sicheren Umgang damit geschult werden. Das reiht sich ein in die bestehenden Unterweisungspflichten und sollte in die betriebliche Unterweisungsplanung mit aufgenommen werden.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

KI sinnvoll im Arbeitsschutz einzusetzen bedeutet, sie als digitalen Sparringspartner zu begreifen – nicht als Entscheidungsinstanz. Wer KI-Vorschläge für Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungsunterlagen nutzt, sollte diese stets fachlich prüfen, bevor sie in die betriebliche Praxis übernommen werden. Gleichzeitig lohnt sich der Blick auf die neuen Schulungspflichten aus dem AI-Act, um hier frühzeitig vorbereitet zu sein.

Häufig gestellte Fragen zu KI im Arbeitsschutz

Darf eine KI eine Gefährdungsbeurteilung allein erstellen?

Nein. KI kann bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützen, indem sie Informationen strukturiert und erste Formulierungsvorschläge liefert. Die fachliche Bewertung und Verantwortung bleibt jedoch beim Arbeitgeber bzw. der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit, da nach § 5 Arbeitsschutzgesetz eine bewusste Reflexion der tatsächlichen Arbeitsbedingungen erforderlich ist.

Welche neuen Belastungen kann der Einsatz von KI am Arbeitsplatz mit sich bringen?

Dazu zählen unter anderem steigende Arbeitsintensität, eine Zunahme repetitiver Tätigkeiten, geringere Transparenz technischer Systeme und wachsende Technikabhängigkeit. Auch permanente Kontrolle durch KI-Systeme kann Stress erzeugen und sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen berücksichtigt werden.

Müssen Beschäftigte im Umgang mit KI-Systemen geschult werden?

Ja. Die EU-KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen dazu, Beschäftigte, die mit KI-Systemen arbeiten, im sicheren Umgang damit zu schulen. Diese Pflicht lässt sich sinnvoll in die ohnehin bestehende betriebliche Unterweisung integrieren.

Sie möchten wissen, wie sich der Einsatz von KI konkret auf die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen auswirkt? Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie gerne dabei, neue Technologien sicher in Ihre Arbeitsschutzorganisation zu integrieren.