Arbeitsschutz muss funktionieren – nicht nur auf dem Papier. Genau hier setzt die geänderte DGUV Vorschrift 2 an. Sie wurde überarbeitet, um die betriebliche Betreuung klarer, zielgerichteter und moderner zu gestalten. Ohne neue Hürden, aber mit deutlich mehr Struktur und Verständlichkeit.
Was steckt dahinter – ganz einfach erklärt
Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie Unternehmen durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreut werden. In der bisherigen Fassung war für viele nicht eindeutig erkennbar, was verpflichtend ist und was eher als Empfehlung gedacht war. Genau das wurde jetzt aufgeräumt.
Die Vorschrift ist schlanker und klarer geworden. Verbindliche Vorgaben sind deutlicher erkennbar, ergänzende Erläuterungen unterstützen die praktische Umsetzung. Das macht Arbeitsschutz besser nachvollziehbar – für Unternehmen ebenso wie für Führungskräfte.
🔎 Was sich für Unternehmen spürbar verändert
Arbeitsschutz orientiert sich stärker an der betrieblichen Realität. Die Abgrenzung zwischen fester Grundbetreuung und zusätzlicher betriebsspezifischer Betreuung ist klarer gefasst. Dadurch wird verständlicher, welche Leistungen immer dazugehören und wann zusätzlicher Unterstützungsbedarf entsteht – etwa bei betrieblichen Veränderungen, neuen Arbeitsverfahren oder besonderen Belastungen.
Auch die Einordnung der Betriebe nach Beschäftigtenzahl gewinnt an Bedeutung. Wichtig dabei: Maßgeblich ist nicht die Anzahl der „Köpfe“, sondern eine rechnerische Beschäftigtenzahl, die sich aus den geleisteten Arbeitsstunden ergibt. Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihres Arbeitsumfangs gewichtet, ebenso Saisonarbeitskräfte. Auch Leiharbeitnehmende sowie Praktikantinnen, Praktikanten, Hospitantinnen und Hospitanten zählen bei der Berechnung mit.
Diese Betrachtung sorgt für eine realistischere Einstufung des Betriebs und damit für eine Betreuung, die besser zur tatsächlichen Arbeitsorganisation passt.
🔎 Moderner arbeiten – mit Augenmaß
Die neue Ausrichtung trägt den Entwicklungen der Arbeitswelt Rechnung. Digitale Betreuung ist möglich, wenn die betrieblichen Gegebenheiten bekannt sind. Persönlicher Kontakt bleibt wichtig, digitale Formate können jedoch sinnvoll ergänzen und Wegezeiten reduzieren.
Zudem rückt aktuelles Fachwissen stärker in den Fokus: Fortbildungen der beratenden Personen gewinnen an Bedeutung und stärken die Qualität der Betreuung.
✅ Warum das für Unternehmen gut ist
Die geänderte DGUV Vorschrift 2 sorgt vor allem für mehr Klarheit. Arbeitsschutz wird verständlicher, strukturierter und besser erklärbar. Das erleichtert die Umsetzung im betrieblichen Alltag, schafft Transparenz und erhöht die Sicherheit – ohne unnötige Bürokratie.
Unser Fazit:
Die Änderungen zielen nicht auf mehr Aufwand, sondern auf bessere Wirkung. Arbeitsschutz soll nachvollziehbar, praxisnah und zeitgemäß sein. Genau das unterstützt die neue Ausrichtung der DGUV Vorschrift 2.
Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie dabei, diese Klarheit auch in Ihrem Unternehmen umzusetzen – pragmatisch, verständlich und auf Augenhöhe. Wir freuen uns darauf, Sie auch 2026 zuverlässig, strukturiert und praxisnah im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterstützen.
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