Mit diesen 5 Tipps können Leiterunfälle vermieden werden

Egal ob es um das Anbringen der Weihnachtsbeleuchtung geht oder um das Verstauen von Akten und Ordnern in hohen Regalen. Auf Baustellen aber auch in Betrieben werden Leitern eingesetzt. Dabei kommt es immer wieder zu so genannten Absturzunfällen. Deshalb widme ich mich in diesem Newsbeitrag den aktuellen Regelungen und Vorgaben zum Thema Leitern im Betrieb und das richtige Einsetzen dessen.

In vielen Betrieben sind Leitern unerlässlich, um Arbeiten in der Höhe zu verrichten. Dabei laufen Mitarbeiter aber Gefahr, von den Sprossen zu rutschen oder gar mit der gesamten Leiter abzustürzen. Die BG Bau berichtet, im Jahre 2020 seien fast die Hälfte der Arbeitsunfälle auf Absturzunfälle von und mit Leitern zurückzuführen.

Um solche Unfälle zu vermeiden, sollten folgende fünf Punkte berücksichtigt werden.

  1. Vor der Nutzung einer Leiter, sollte über Alternativen nachgedacht werden. Manchmal ist der Einsatz einer Hubarbeitsbühne die sichere Wahl. Um die Entscheidung treffen zu können, sollte man über die Nutzungsdauer der Leiter, der Arbeitshöhe, der Aufgabe und der Bodenbeschaffenheit nachdenken.
  2. Die Leiter sollte geeignet sein. Grundsätzlich sind Stufen besser als Sprossen. Defekte Leitern sollten gar nicht genutzt werden. Betriebe sollten Ihre Leitern regelmäßig auf Verschleißerscheinungen kontrollieren. Fehlen Teile oder sind sie verbogen, sollten diese Leitern nicht genutzt werden.
  3. Beschäftigte sollten unterwiesen werden hinsichtlich der sicheren Handhabung einer Leiter. Dazu gehören auch Information hinsichtlich der Aufstellung. Anlegeleitern sollten mit einem Anstellwinkel wischen 65 und 75 Grad zum Boden angestellt werden. Schiebe- und Mehrzweckleitern sollten außerdem nie an Scheiben, Türen oder Masten angelegt werden. Auch der Untergrund sollte vor dem Aufstellen begutachtet werden. Ist dieser nicht fest, verschmutz oder rutschig, sollte auf das Aufstellen verzichtet werden.
  4. Welche Arbeiten sollen durchgeführt werden? Wenn ein hoher Kraftaufwand nötig ist oder der Bewegungsradios groß, ist die Leiter die falsche Wahl. Der Beschäftigte muss sowohl auf dem Weg nach oben/ unten als auch beim Arbeiten selbst einen sicheren Halt haben. Freihändig sollte nie gearbeitet werden. Mindestens beide Füße und eine Hand sollten Kontakt mit der Leiter haben, damit Leiterunfälle vermieden werden.
  5. Bei Schiebeleitern sind die obersten drei Stufen oder Sprossen tabu. Bei einem hochgelegenen Arbeitsplatz muss der Beschäftigte mit beiden Beinen auf einer Stufe oder Plattform stehen. Das Arbeiten von Leitersprossen ist grundsätzlich unzulässig. Die Ausnahmen hiervon sind sehr eng, beispielsweise bei Arbeiten in sehr engen Schächten.

Leitern sind als hochgelegener Arbeitsplatz nur bis zu einer Standhöhe von zwei Metern erlaubt. Ist die Arbeit zeitweilig (bis zu zwei Stunden), wie das beispielsweise bei der Anbringung von Weihnachtsdekoration ist, darf eine Standhöhe von fünf Metern nicht überschritten werden.

Leitern sind als hochgelegener Arbeitsplatz nur bis zu einer Standhöhe von zwei Metern erlaubt. Ist die Arbeit zeitweilig (bis zu zwei Stunden), wie das beispielsweise bei der Anbringung von Weihnachtsdekoration ist, darf eine Standhöhe von fünf Metern nicht überschritten werden.

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