Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element im Arbeitsschutz und ein unverzichtbares Instrument, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) sind alle Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und regelmäßig zu aktualisieren. Doch was genau bedeutet das und wie gehen Sie am besten vor?

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Bei einer Gefährdungsbeurteilung handelt es sich um einen systematischen Prozess, der mögliche Gefährdungen am Arbeitsplatz identifiziert und Maßnahmen zur Reduzierung dieser Risiken vorschlägt. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Dies umfasst nicht nur offensichtliche physische Gefahren, wie den Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Maschinen, sondern auch psychische Belastungen, wie Stress oder Zeitdruck.

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Die Gefährdungsbeurteilung ist aus mehreren Gründen gesetzlich vorgeschrieben:

  1. Gesetzliche Vorgaben:
    Das Arbeitsschutzgesetz sowie weitere Verordnungen fordern, dass Arbeitgeber mögliche Gefahren für ihre Beschäftigten erkennen und beseitigen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Arbeitnehmer, sondern auch der rechtlichen Absicherung des Unternehmens.
  2. Vermeidung von Unfällen und Krankheiten:
    Durch eine sorgfältige Analyse und präventive Maßnahmen können Sie Unfälle und krankheitsbedingte Ausfälle reduzieren, was letztlich auch zur Kostenersparnis beiträgt.
  3. Wettbewerbsvorteil:
    Ein sicherer Arbeitsplatz erhöht die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und steigert die Produktivität. Unternehmen, die sich aktiv um den Arbeitsschutz bemühen, werden oft als attraktive Arbeitgeber wahrgenommen.


Wie führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch?

Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus mehreren Schritten, die Sie strukturiert und systematisch abarbeiten sollten:

  1. Arbeitsbereiche festlegen:
    Zunächst sollten Sie alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten Ihres Betriebs erfassen. Dies gilt sowohl für Bürotätigkeiten als auch für handwerkliche oder industrielle Arbeiten.
  2. Gefährdungen identifizieren:
    Im nächsten Schritt geht es darum, potenzielle Gefahrenquellen zu erkennen. Dazu gehören physische Gefahren (z. B. Maschinen, Gefahrstoffe) sowie psychische Belastungen (z. B. Zeitdruck, Überforderung).
  3. Risiken bewerten:
    Nachdem die Gefährdungen ermittelt wurden, sollten Sie die Risiken bewerten. Dies geschieht in der Regel anhand von Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadensschwere.
  4. Schutzmaßnahmen festlegen:
    Auf Basis der Risikoanalyse legen Sie Maßnahmen fest, um die Gefährdungen zu beseitigen oder auf ein akzeptables Niveau zu reduzieren. Dies können technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen sein.
  5. Umsetzung und Überprüfung:
    Die festgelegten Maßnahmen müssen nun umgesetzt und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Sollten neue Gefährdungen auftreten oder sich Arbeitsabläufe ändern, ist die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren.


Unterstützung durch Fachkräfte!

Denn auch wenn Sie als Arbeitgeber die Verantwortung tragen, müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung nicht allein durchführen. Wir als Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei der Analyse und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. In einigen Fällen ist auch eine Beratung durch die zuständigen Unfallversicherungsträger sinnvoll, die über branchenspezifische Expertise verfügen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine wesentliche Grundlage für den Schutz Ihrer Mitarbeitenden. Durch eine sorgfältige und regelmäßige Durchführung sorgen Sie nicht nur für Sicherheit und Gesundheit, sondern tragen auch zu einem positiven Arbeitsklima bei. Nutzen Sie diese Chance, um Risiken zu minimieren und langfristig die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens zu sichern.

Denken Sie bitte daran: Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein lebendiges Dokument und sollte kontinuierlich an veränderte Bedingungen angepasst werden. Gerne beraten wir Sie persönlich!

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