Betriebliches Eingliederungsmanagement nach (psychischer) Erkrankung

Bereits im Juli 2021 haben wir in unserem News-Bereich auf die Zunahme psychischer Erkrankungen durch die Pandemie hingewiesen. Für den Betrieb führen Erkrankungen zu höheren Personalkosten und durch den Fachkräftemangel spitzt sich die Lage häufig zusätzlich zu, da kaum Ersatz für ausgefallene Mitarbeiter zu finden ist. Erst recht nicht, wenn die Stellen aufgrund einer Erkrankung befristet werden müssen.

Aber auch für den Mitarbeiter ist eine Wiedereingliederung ein wichtiger Schritt, um nicht in eine Frühverrentung oder die Arbeitslosigkeit zu rutschen.

Viele Gründe also, die für das betriebliche Eingliederungsmanagement nach (psychischer) Erkrankung sprechen.

In unserem aktuellen Beitrag geht es nun darum, was Betriebe rechtlich erfüllen müssen, um einen erkrankten Mitarbeiter wieder in den laufenden Betrieb einzugliedern.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die gesetzlichen Vorgaben

Ist ein Beschäftigter längerfristig erkrankt, muss der Arbeitgeber diesem die Möglichkeit geben, an einer Betrieblichen Eingliederung teilzunehmen.

Diese Pflicht trifft den Arbeitgeber unabhängig davon, welche Erkrankung zu der Arbeitsunfähigkeit führte. Denkbar wären hier sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen. Aber auch eine Mischung aus beidem.

„Langfristig erkrankt“ gilt hier jeder Mitarbeiter, der innerhalb eines Kalenderjahres mindestens sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.

Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Unter Beteiligung des Betroffenen soll der Betrieb klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell überwunden werden kann und welche Unterstützung, Leistungen oder Hilfen der Betroffene braucht, um einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Das übergeordnete Ziel sollte immer der Erhalt des Arbeitsplatzes sein.

Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen

Auch wenn die häufigsten Ursachen für Erkrankungen nach wie vor Muskel-Skelett- und Atemwegserkrankungen sind, steigen schon seit Jahren die Fehltage wegen psychischer Erkrankungen. Zwischen 2007 und 2017 stiegen sie, laut AOK Report um fast 80 %. Neben der grundsätzlichen Zunahme lässt sich ebenfalls feststellen, dass die Krankheitsdauer fast doppelt so lange ist, wie bei anderen Erkrankungen.

Die Corona-Pandemie verstärkt psychische Beschwerden wie Ängste, Überforderung oder Nervosität. Der Corona-Alltag bringt Stressmomente für die Seele mit sich. Dazu zählen soziale Isolation durch eingeschränkte Kontakte zu Freunden, Kollegen und Familie, Homeoffice und Kinderbetreuung oder Homeschooling, familiäre Konflikte und räumliche Enge zu Hause, aber auch finanzielle Sorgen, Zukunftsängste und die Furcht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Besonderheiten bei der Eingliederung nach psychischer Erkrankung

Die Wiedereingliederung nach psychischer Erkrankung birgt ein paar Herausforderungen für den Betrieb wie für den Beschäftigten. Ob sie gelingt, hängt auch vom Betrieb und dem betrieblichen Umgang mit psychischen Erkrankungen ab.

Kommt ein Mitarbeiter nach einer psychischen Erkrankung wieder in den Betrieb, wird dieser häufig von Ängsten und Unsicherheiten begleitet.

Wie gehen Kollegen und Vorgesetzte mit der zurückliegenden Erkrankung um?

Gibt es Gerede? Vielleicht auch nur hinter dem Rücken des Mitarbeiters?

Wird gestichelt?

Aber auch Fragen dazu, wie der Mitarbeiter selbst mit den Anforderungen des Arbeitsalltags umgehen wird, beschäftigen ihn.

Kann er oder sie wieder an alte Erfolge anknüpfen? Den Anforderungen gerecht werden? Droht eine erneute Erkrankung?

Der betriebliche Umgang mit psychischer Gesundheit entscheidet über den Erfolg der Eingliederung

Gehen Betriebe offen mit dem Thema psychische Gesundheit im Betrieb um, und fördern sie diese durch geeignete Maßnahmen, wird eine Eingliederung besser gelingen. Der Rückkehrer kann sich darauf verlassen, nicht stigmatisiert zu werden. Dazu sind Schulungen von Führungskräften aber auch anderen Mitarbeitern wichtig.

Den Rückkehrprozess individuell gestallten

Je länger ein Mitarbeiter erkrankt war, desto besser muss der Rückkehrprozess gestaltet werden. Hier kann es hilfreich sein, diesen bereits während der Krankschreibung vorzubereiten. Wer daran beteiligt werden sollte, hängt von der Schwere der Erkrankung und den Betrieblichen Voraussetzungen ab. Hilfreich ist immer die soziale Unterstützung von Kollegen und Vorgesetzten. Ggf. ist aber auch professionelle Unterstützung durch einen Psychologen notwendig.

Um die Belastung zu Beginn der Eingliederung möglichst klein zu halten, ist eine stufenweise Eingliederung sinnvoll.

Eine Hilfestellung dabei erhalten Sie von uns, sprechen Sie uns an.