Evakuierungsübungen stellen sicher, dass im Ernstfall das Gebäude schnell geräumt werden kann. Werden diese Übungen richtig geplant und ausgeführt, können die typischen Fehler von vornherein vermieden werden. Wissen Sie worauf es ankommt?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass im Gefahrenfall die Gebäude schnell geräumt werden können. In einer solchen Situation darf keine Zeit verloren gehen. Jeder Mitarbeiter muss instinktiv wissen, was zu tun ist. Damit dies der Fall ist, sollte an erster Stelle eine theoretische Einweisung stehen, in welcher beispielsweise die Evakuierungssignale, die Aufgaben von Brandschutzhelfern, Stockwerksbeauftragten und Gebäudebeauftragten erläutert werden. Diese Personen sichern die Evakuierung des ihnen zugewiesenen Bereiches und unterstützen beispielsweise Verletzte oder Behinderte. In der Praxis hat es sich bewährt, diese Personen besonders zu „kennzeichnen“. Warnwesten, wie sie im Pkw zu finden sind, stellen eine wirkungsvolle und preiswerte Maßnahme dar.

Anhand von Flucht- und Rettungsplänen sind die Flucht- und Rettungswege zu erläutern. Allen Mitarbeitern sind bei einer Begehung anschließend diese Wege zu zeigen. Dies sollte mit einer Begehung aller vorhandenen Fluchtwege vom Arbeitsplatz bis zum Sammelplatz geschehen. Mitarbeiter ziehen bei der Flucht immer vertraute Wege vor. Alternativen sind oft unbekannt.

Fehlverhalten aufzeigen

Zeigen Sie den Mitarbeitern alle möglichen Beispiele für falsches Verhalten auf. Hier können die Erkenntnisse aus vergangenen Übungen sehr hilfreich sein.

Typische Fehler sind

  • Hektisches Verhalten
  • Nutzung von Aufzügen
  • Nutzung falscher Wege (Rolltreppen)
  • Verbleiben am Arbeitsplatz
  • Einsammeln vermeidlich wichtiger Dinge
  • „Retten“ des eigenen Pkw aus der Tiefgarage
  • Unerlaubtes Verlassen des Betriebsgeländes

Angekündigte Übung

Ist die theoretische Unterweisung aller Mitarbeiter abgeschlossen, wird eine durch die Geschäftsleitung angekündigte Übung durchgeführt. Es empfiehlt sich hier, nicht den genauen Termin anzukündigen, sondern nur den Tag bzw. die Woche. Diese angekündigte Übung hilft Fehler festzustellen, welche anschließend analysiert werden. Schiedsrichter sollten an „neuralgischen“ Punkten postiert werden, um beispielsweise die Nutzung von Aufzügen feststellen zu können. Stellen Sie hier niemals Mitarbeiter, die sich falsch verhalten, namentlich an den Pranger. Wichtig ist nur die Tatsache, dass Fehler gemacht wurden, nicht von wem. Angekündigte Übungen sollten so lange wiederholt werden, bis diese positiv verlaufen. Wichtig ist auch, die Mitarbeiter zur Ruhe aufzurufen. Eine Gebäuderäumung ist dann erfolgreich, wenn alle Beteiligten sich ruhig verhalten. Die Panik einer einzelnen Person kann zum Misserfolg einer ganzen Übung führen.

Reale Übungen

Nur durch reale Übungen können Fehler festgestellt und im Ernstfall vermieden werden. Um diese Übungen so realistisch wie möglich zu gestalten, sollten sie unangekündigt erfolgen. Die reale Übung ist erst dann durchzuführen, wenn die oben beschriebenen Punkte abgearbeitet und Unfallgefahren ausgeschlossen sind. Wird diese Übung im Zusammenspiel mit der Feuerwehr gemacht, so ist die reale Wirkung umso besser. Reale Übungen sollten etwa ein Mal pro Jahr abgehalten werden.

Der Sammelplatz

Alle Mitarbeiter sollen sich am Sammelplatz einfinden. An diesem muss mit vorbereiteten Checklisten überprüft werden, ob alle Mitarbeiter das Gebäude verlassen konnten. Die Abfrage kann z. B. Stockwerks- oder Abteilungsweise erfolgen. Der Stockwerksbeauftragte, der z. B. die Überprüfung vornimmt, gibt die Information an den Gebäudebeauftragten. Von diesem kann dann die hoffentlich vollständige Gebäuderäumung der Feuerwehr gemeldet werden.

 

Wir unterstützen Sie in der Planung, Durchführung und Bewertung, sprechen Sie uns einfach an.