Arbeitsschutz ist Teamarbeit – und funktioniert im Unternehmensalltag nur mit klar geregelten Verantwortlichkeiten. Die Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz ermöglicht es Unternehmen, Aufgaben rechtssicher, transparent und praxisnah zu verteilen. So werden Zuständigkeiten eindeutig festgelegt und Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umgesetzt.

Obwohl der Arbeitgeber die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz trägt, können nicht alle Aufgaben zentral wahrgenommen werden. Deshalb erlaubt die Pflichtenübertragung, ausgewählte Arbeitsschutzaufgaben an qualifizierte Führungskräfte oder verantwortliche Mitarbeitende zu übertragen. Dadurch entstehen klare Strukturen, mehr Handlungssicherheit und ein wirksamer Arbeitsschutz im Betrieb.

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