Wenn Unternehmen in Ihren Betrieben mit reaktiven Schmelzklebstoffen auf Basis von Polyurethan (PUR) arbeiten, muss die Herstellung, Verwendung und Anwendung von monomeren Diisocyanaten in der Gefährdungsbeurteilung geregelt werden. Dazu haben einige Unternehmen in den letzten Wochen Schreiben von der Berufsgenossenschaft erhalten. Konkret geht es um die Einschränkungen bei der Beschaffung und Verwendung von solchen Stoffen. Grund genug für uns, uns dem Thema in einem Sondernewsletter anzunehmen.

Polyurethane finden sich häufig in der Bauwirtschaft, aber auch in Autowerkstätten in der Druck-Weiterverarbeitung und der Laborgeräte-Industrie. Sie entstehen durch Reaktionen von Diisocyanaten. Da Diisocyanate  jedoch jährlich bis zu 5000 Atemwegserkrankungen verursachen, gibt es inzwischen eine Beschränkungsregelung für den Erwerb und die Nutzung. In der REACH-Beschränkungsregelung werden Maßnahmen definiert, unter denen Diisocyanate weiterhin sicher verwendet werden können.

Hintergrundinfos zur REACH-Beschränkung

Isocyanate (auch Polyurethan oder PU-Produkte) stehen teilweise in Verdacht krebserregend zu sein. In jedem Fall sind sie als haut- und atemwegssensibilisierend eingestuft. Um die Gefahr bei der Nutzung einzuschränken, hätte man sie unter REACH als „Substance of Very High Concern“ einstufen können. Dies hätte eine Zulassungspflicht bedeutet. Bei Isocyanate ist man jedoch einen etwas unbürokratischeren Weg gegangen und hat stattdessen Beschränkungen erlassen. So kann der Stoff weiter genutzt werden, wenn zuvor eine erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung bescheinigt wird.

Die Beschränkung wurde am 4. August 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich und ist bereits in Kraft getreten.

Wie immer gibt es Übergangsfristen. Diese laufen jedoch bereits am 24. August 2023 aus. Danach dürfen Unternehmen Isocyanate nur beziehen, wenn die entsprechende Schulung belegt werden kann.

Sie verwenden Polyurethane in Ihrem Betrieb? Das müssen Sie beachten!

Wie beschrieben, können Sie Polyurethane weiterhin kaufen und verwenden. Sie brauchen allerdings eine entsprechende Schulung. Hierzu bietet der Verband der Europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie online Schulungen an. Je nach Gefährdungsstufe gibt es diese in unterschiedlichen Abstufungen.

  1. Das Grundlagentraining
    Für Anwender, die nur Montageschäume aus Aerosoldosen verwenden.
  2. Die Aufbauschulung
    Beispielsweise für Anwender, die bei Raumtemperatur mit offenen Gemischen arbeiten.
  3. Die Fortgeschrittenenschulung
    Für Anwender, die die Produkte bei über 45 Grad Celsius erwärmen oder die außerhalb von Spritzkabinen sprühen.

Die Schulung muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Auf dieser Seite: https://safeusediisocyanates.eu/de können Sie ermitteln, welches Level Sie benötigen. Neben der Schulungspflicht müssen Unternehmen diese entsprechend dokumentieren.

Eine andere Variante wäre die Verwendung alternativer Produkte. Hier gibt es inzwischen Hersteller, die ohne Polyurethane auskommen. Ob und welche Produkte in Frage kommen, ist sehr individuell und muss daher im Einzelfall geprüft werden.

Fotos: © www.sika.com

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