Berufskrankheiten und Arbeitsschutz: Hautkrebs (nicht nur) auf dem Bau

In Deutschland gibt es nur noch sehr wenige Berufskrankheiten – auch wegen den guten Vorschriften zum Arbeitsschutz. Eine davon ist die Schwerhörigkeit durch Lärm. Dazu haben wir 2021 einen Newsbeitrag veröffentlicht. Eine weitere Berufskrankheit, um die es in diesem Beitrag gehen soll, ist der Hautkrebs.

Sie ist erst seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt, auf dem Bau aber schon seit vielen Jahren die häufigste Berufskrankheit. Wer jetzt glaubt, nur die Baubranche sei davon betroffen, der irrt allerdings. Schon eine Stunde arbeiten im Freien, bei voller Sonneinstrahlung, kann Hautkrebs zur Folge haben.

Die Ursachen von hellem und schwarzem Hautkrebs

Die häufigste Hautkrebsform, vor allem auf dem Bau, stellt der weiße Hautkrebs dar. Das so genannte Stachelzellkarzinome entwickelt sich vor allem bei älteren Beschäftigten. Bei der Mehrzahl der gemeldeten Fälle handelte es sich um Rentner. Entscheidend bei der Entstehung ist offenbar eine regelmäßige intensive Sonneneinstrahlung bei der Arbeit im Freien.

Der schwarze Hautkrebs entsteht vermutlich eher durch vermehrte Sonnenbrände. Hier sind also sehr viel mehr Mitarbeiter gefährdet und die Erkrankung ist nicht nur auf die Baubranche beschränkt.

Das Risiko für Hautkrebs wird häufig unterschätzt

Nicht nur privat wird das Risiko für Hautkrebs noch immer unterschätzt. Auch im Arbeitsschutz wurde ein Risiko lange nur für Beschäftigte gesehen, die mindestens 75% ihrer Arbeitszeit im Freien verbrachten.

Eine Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen kommt inzwischen aber auf andere Ergebnisse. Hier wurden Arbeitnehmer verschiedener Berufsgruppen über Monate mit so genannten Dosimetern ausgestattet.

Laut dieser Studie steigt das Risiko für Hautkrebs bereits bei Arbeitnehmern, die deutlich weniger als ein Drittel der Arbeitszeit im Freien verbringen. Im Grunde reicht es schon, wenn Beschäftigte an 50 Tagen pro Jahr eine Stunde in der Zeit zwischen 11 bis 16 Uhr Sonnenstrahlung ausgesetzt sind.

In Folge dieser Studie wurden weit mehr Berufsgruppen als Risikogruppen erfasst, als bislang. Es sind eben nicht mehr nur Briefträger, Mitarbeiter auf dem Bau, Landwirte oder Fischer. Auch Erzieher gehören zu den Risikobeschäftigten.

Arbeitsschutzrechtliche Verhinderung von Hautkrebserkrankungen

Welche Maßnahmen Arbeitgeber treffen müssen, um das Risiko zu vermindert, hängt von den individuellen Umständen ab und wird von uns im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfasst.

Denkbar wäre geeignete Schutzkleidung, Verschiebung von Arbeitszeiten oder dem Auftragen von Hautschutzmitteln. Auch Schutzzelte bzw. Sonnensegel können in Betracht kommen.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten!

Foto: © DGUV