Arbeitssicherheit: Sucht als Risikofaktor
Suchtproblematiken in Betrieben sind nicht erst seit der Pandemie ein verbreitetes Problem. Bereits 2019 hieß es im DAK-Gesundheitsreport: „Das Suchtpotenzial von Millionen Erwerbstätigen hat gravierende Folgen für die Arbeitswelt.“ Die Pandemie hat die Problematik allerdings weiter verschärft.
In einigen Branchen stieg die Arbeitslast enorm an. In anderen fürchteten ArbeitnehmerInnen den Jobverlust und mussten mit Gehaltseinbußen während der Kurzarbeit zurechtkommen. Auch privat wurde es schwieriger. Die einen vereinsamten im Homeoffice oder während der Kurzarbeit. Andere mussten „nebenbei“ die Kinder betreuen und hatten keinerlei Freizeit. Es ist also davon auszugehen, dass sich die 2019 erhobenen Zahlen weiter erhöht haben dürften.
Bereits 2019 gab es demnach 6,5 Millionen abhängige Raucher.
160.000 Alkoholabhängige.
400.000 Computerspielsüchtige.
2,6 Millionen Beschäftigte zeigten ein auffälliges Nutzungsverhalten bei Computerspielen.
Der DAK-Gesundheitsreport hat 2019 erstmals die Auswirkungen von Computer-Spielsucht am Arbeitsplatz untersucht. Mehr als jeder Zweite spielt demnach auch am Arbeitsplatz, wodurch er abgelenkt und unkonzentrierter ist. Außerdem kommen Spielsüchtige häufig zu spät am Arbeitsplatz an.
Die häufigste Erkrankung: Alkoholsucht
Bei Krankmeldungen in Zusammenhang mit Suchterkrankungen sind ¾ auf eine Alkoholsuchterkrankung zurückzuführen. Hier sind vor allem die Altersgruppe zwischen 18 und 29 besonders gefährdet. Diese Altersgruppe zeigt ein riskantes Verhalten hinsichtlich ihres Alkoholkonsums. Eine Beschäftigtenbefragung zeigt auch mögliche arbeitsbedingte Risikofaktoren. Beschäftigte, die häufig an ihren Leistungsgrenzen arbeiten und einen starken Termin- oder Leistungsdruck spüren, haben ein höheres Risiko.
Wie kann problematisches Suchtverhalten erkannt werden?
Neben hohen Fehlzeiten birgt Suchtverhalten eine erhöhte Unfallgefahr für Betroffene und Kollegen. Die Arbeitssicherheit ist zumindest eingeschränkt. Daher sollten Betriebe in den Bereich des Gesundheitsschutzes auch Maßnahmen zur Alkohol- und Suchtprävention ergreifen.
Außerdem sollte man bei ersten Anzeichen genau hinsehen. Fehlen Mitarbeiter häufig und immer nur tageweise? Nimmt man eine Fahne wahr? Zittern die Hände? Das alles kann (muss aber nicht) auf einen Alkoholmissbrauch hindeutet. Stärkere Substanzen erkennt man an einer veränderten Pupillengröße. Auch wenn sich das Wesen oder das Verhalten von Kollegen und Mitarbeitern plötzlich ändert. Wenn sie beispielsweise schnell ungehalten reagieren, genervt sind.
Wird während der Arbeitszeit festgestellt, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, muss die Arbeit sofort niedergelegt werden. Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin kann entweder im Betrieb „ausnüchtern“ oder in sicherer Begleitung nach Hause gebracht werden. Da die Verantwortung beim Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten liegt, darf der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin keinesfalls allein nach Hause geschickt werden.
Stellen Sie bei einem Verdacht, spätestens bei Kenntnis eines Suchtverhaltens Kontakt zu einer Suchtberatung her. Diese können Sie, ggf. mit der Berufsgenossenschaft und/oder einem Anwalt, über weitere Schritte informieren.
Präventiv handeln
Suchtverhalten kann jeden und jederzeit treffen. Daher ist es wichtig, Suchtprävention im Betrieb sichtbar zu machen. Holen Sie sich Unterstützung von Krankenkassen oder anderen externen Einrichtungen. Sensibilisieren Sie Vorgesetzte und Führungskräfte, um Suchtverhalten zu erkennen. Aber auch innerhalb eines Betriebes kann man Voraussetzungen schaffen, damit Suchtproblematiken entgegengewirkt wird. Beispielsweise indem Prozesse hinterfragt und geändert werden, um die Arbeitsbelastung und Stress zu reduzieren.
Foto: Alkoholsucht am Arbeitsplatz © DGUV
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