Externer Brandschutzbeauftragter in Bayern

Als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen wir Unternehmen in Bayern – insbesondere in Aschaffenburg und dem bayerischen Untermain. Die grundlegenden Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum externen Brandschutzbeauftragten.

Rechtliche Grundlage in Bayern: Die Bayerische Bauordnung (BayBO)

In Bayern bildet die Bayerische Bauordnung (BayBO) die gesetzliche Grundlage für den baulichen Brandschutz. Anders als in Hessen werden die einzelnen Vorschriften hier als „Artikel“ (Art.) statt als Paragraf bezeichnet. Bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäuden der Gebäudeklasse 5 müssen Brandschutznachweise nach Art. 62b BayBO bauaufsichtlich geprüft oder durch einen Prüfsachverständigen bescheinigt werden. Ergänzend gelten Rechtsverordnungen wie die Verkaufsstätten- oder die Versammlungsstättenverordnung sowie die Bayerischen Technischen Baubestimmungen.

Aus diesen Vorgaben sowie aus betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen ergibt sich häufig die Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

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Ihr Ansprechpartner in Bayern

Wolfgang Kluge – Brandschutz-Sachverständiger und Fachkraft für Brandschutz bei Roth Arbeitssicherheit

Wolfgang Kluge betreut Unternehmen in Aschaffenburg und dem bayerischen Untermain mit langjähriger Erfahrung im baulichen, technischen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz. Zu seinen Qualifikationen zählen unter anderem: Zertifizierter Brandschutz-Sachverständiger, Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz, Fachbauleiter für Brandschutz, Geprüfter Brandschutzmanager.

Kontakt: w.kluge@roth-arbeitssicherheit.de · Mobil: +49 170 8550133

Externer Brandschutzbeauftragter in Ihrer Stadt

Aschaffenburg

In Aschaffenburg betreuen wir Unternehmen aus Industrie, Handel und Gewerbe. Als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen wir Sie hier ebenso zuverlässig wie mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit Aschaffenburg.

Bayerischer Untermain

Im bayerischen Untermain sind wir unter anderem in Alzenau, Miltenberg, Obernburg am Main, Erlenbach am Main, Klingenberg am Main, Wörth am Main, Stadtprozelten und Amorbach für Unternehmen jeder Größe im Einsatz – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden Betreuung als Brandschutzbeauftragter.

Darüber hinaus betreuen wir Unternehmen in Mainaschaff, Stockstadt am Main, Großostheim, Glattbach, Goldbach, Hösbach, Bessenbach, Haibach, Sulzbach am Main, Niedernberg, Kleinwallstadt, Elsenfeld, Karlstein am Main und Kahl am Main.

Häufig gestellte Fragen zum Brandschutzbeauftragten in Bayern

Was gilt in Bayern als Sonderbau?

Nach Art. 62b BayBO müssen Brandschutznachweise bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 bauaufsichtlich geprüft oder durch einen Prüfsachverständigen bescheinigt werden.

Wann muss ein Brandschutznachweis in Bayern geprüft werden?

Nach Art. 62b BayBO müssen Brandschutznachweise bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 bauaufsichtlich geprüft oder durch einen Prüfsachverständigen bescheinigt werden.

In welchen Regionen Bayerns sind Sie tätig?

Wir betreuen Unternehmen in Aschaffenburg und dem bayerischen Untermain, darunter Alzenau, Miltenberg, Obernburg am Main, Erlenbach am Main, Klingenberg am Main, Wörth am Main, Stadtprozelten und Amorbach.

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