Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) Frankfurt am Main, Wiesbaden, Hanau und weitläufiger Umgebung
Wir betreuen Kunden im gesamten Rhein-Main-Gebiet – inklusive Taunus – insbesondere in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Hanau und Rüsselsheim am Main.
Wir unterstützen Sie dabei, Arbeitsschutz im Betrieb strukturiert umzusetzen und nachzuweisen.
Dazu gehören unter anderem Betriebsbegehungen, Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmenpläne.
Auf Wunsch übernehmen wir auch Unterweisungen und die Dokumentation.
Die Betreuung richtet sich nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2.
Unser Büro befindet sich in Seligenstadt (Kreis Offenbach).
Wir betreuen Kunden in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Hanau und Rüsselsheim am Main.
Sie erhalten eine pragmatische Begleitung, die im Arbeitsalltag funktioniert.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Nutzen Sie dafür das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an.
Leistungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rhein-Main-Gebiet
Organisation & Struktur
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Aufbau/Weiterentwicklung Ihres Arbeitsschutzsystems
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Begleitung von Audits/Zertifizierungen
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Vorbereitung und Leitung von ASA-Sitzungen
Gefährdungen erkennen & Maßnahmen umsetzen
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Betriebsbegehungen, Maßnahmenpläne, Wirksamkeitskontrolle
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Gefährdungsbeurteilungen inkl. psychischer Belastungen
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Unterstützung bei Auswahl/Einführung sicherer Arbeitsmittel
Unterweisung & Kommunikation
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Unterweisungen, Schulungen, Vorlagen und Nachweise
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Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitenden
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Praxisnahe Prävention (nicht „Papier für die Schublade“)
Unfallanalyse & Dokumentation
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Unfallaufnahme, Analyse, Dokumentation
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Auswertung von Unfallmeldungen, Ableitung von Maßnahmen
Legen Sie das Thema Arbeitssicherheit in unsere erfahrenen Hände!
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot
Arbeitssicherheit in Frankfurt am Main in Hessen
Jeder Unternehmer, der eine versicherungspflichtige Person beschäftigt, ist nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) schriftlich zu bestellen bzw. zu verpflichten. Arbeitnehmer müssen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und somit versichert werden. Bereits ab einem Mitarbeiter sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, alle Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), sowie alle weiterführenden Vorschriften zu beachten.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) übernehmen wir hierbei eine beratende Funktion in Ihrem Unternehmen ein. Wir helfen Ihnen, Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und Ihre Arbeitsplätze menschengerecht zu gestalten. Folgende Aufgaben übernehmen wir für Sie:
- Erstunterweisung von Mitarbeitern und Auszubildenden
- Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen (Pflicht für jeden Arbeitgeber) gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- und weitergehenden Verordnungen (BildscharbV, LasthandhabV, ect.)
- Erarbeiten von betriebsspezifischen Sicherheitskonzepten
- Bearbeiten von Rahmenprüfplänen und Prüfhandbüchern
- Durchführen von Sachkundeprüfungen (Tritte und Leitern)
- Ermitteln und Analyse der Umgebungseinflüsse am Arbeitsplatz
- Erstellung von Betriebsanweisungen gemäß Vorschriften
- Gefährdungsbeurteilung mit Beachtung des Mutterschutzes (Pflicht ab 01/2018 für den Arbeitgeber)
Gerne beraten wir Sie ausführlich im Bereich Arbeitsschutz. Sprechen Sie uns einfach an!
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – nicht nur in Frankfurt am Main
Unser Büro befindet sich in Seligenstadt (Kreis Offenbach). Von hier aus betreuen wir Unternehmen in Frankfurt am Main und im Rhein-Main-Gebiet – unter anderem in Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Hanau und Rüsselsheim am Main, inklusive Taunus.
Wenn Sie erstmals eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen möchten oder mit Ihrer bisherigen Betreuung nicht zufrieden sind, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot
Ab wann muss ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) bestellen?
Sobald Sie eine versicherungspflichtige Person beschäftigen, müssen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen bzw. verpflichten. Außerdem gilt: Bereits ab dem ersten Mitarbeiter sind die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz und weiteren Vorschriften einzuhalten.
Was machen Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit konkret?
Wir unterstützen Sie dabei, Arbeitsschutz im Betrieb strukturiert umzusetzen. Dazu gehören zum Beispiel der Aufbau und die Weiterentwicklung eines Arbeitsschutzmanagementsystems, Betriebsbegehungen, Schulungen, die Leitung von ASA-Sitzungen, Unfallanalysen inklusive Dokumentation, die Auswertung von Unfallmeldungen sowie Gefährdungsbeurteilungen – auch mit Blick auf psychische Belastungen. Außerdem stellen wir Unterweisungshilfen bereit.
Unterstützen Sie bei Gefährdungsbeurteilungen – und ist das Pflicht?
Ja. Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und zu dokumentieren ist Pflicht für jeden Arbeitgeber. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Erstellung als auch bei der sauberen Dokumentation – auf Wunsch inklusive der Betrachtung psychischer Belastungen.
Psychische Belastungen: Muss das wirklich berücksichtigt werden?
Ja. Unternehmen sind verpflichtet, auch psychische Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Diese Pflicht ist seit September 2013 gesetzlich verankert.
Was bedeutet DGUV Vorschrift 2 bei der Betreuung?
Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt, wie die sicherheitstechnische Betreuung organisiert wird. Der Umfang richtet sich dabei maßgeblich nach Risiken und Gefährdungen im Betrieb. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung lassen sich der Zeitaufwand und die erforderlichen Ressourcen ableiten – nachvollziehbar und transparent.
Grundbetreuung vs. Regelbetreuung – was ist der Unterschied?
Bei Betrieben bis zu 10 Beschäftigten geht es um den Nachweis der Grundbetreuung in festgelegten Zeitabständen. Dazu gehört auch, dass eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellt und regelmäßig aktualisiert wird (spätestens nach fünf Jahren). Bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten setzt sich die Betreuung aus der Grundbetreuung (mit verbindlichen Einsatzzeiten) und einem betriebsspezifischen Anteil zusammen, den der Betrieb ermittelt.
Übernehmen Sie Unterweisungen – inklusive Dokumentation?
Ja. Wir können Erstunterweisungen für Mitarbeitende und Auszubildende übernehmen und die Unterweisungen auf Wunsch auch vollständig dokumentieren.
Arbeiten Sie nur in Frankfurt oder auch in der Umgebung?
Unser Büro befindet sich in Seligenstadt (Kreis Offenbach). Wir betreuen Kunden im Frankfurter Raum und in der weiteren Umgebung – unter anderem auch in Aschaffenburg, Darmstadt, Wiesbaden sowie im Raum Gießen und Marburg.
Haben Sie Erfahrung aus der Praxis/Industrie?
Ja. Volker Roth war früher Betriebsleiter eines Metallbauunternehmens im Fenster- und Fassadenbau mit rund 50 Mitarbeitenden. Diese Erfahrung hilft dabei, Arbeitssicherheit nicht nur „auf dem Papier“, sondern praxisnah im Betrieb umzusetzen.
Erstellen Sie ein Angebot?
Ja, gerne. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot – am besten nach einem kurzen Austausch, damit wir Ihren Bedarf richtig einschätzen können.
Mein Team und ich unterstützen Sie gerne als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Durch meine Erfahrung als ehemaliger Betriebsleiter eines Metallbauunternehmens im Fenster- und Fassadenbau (rund 50 Mitarbeitende) weiß ich, worauf es in der Praxis ankommt – und wie sich Arbeitssicherheit im Betriebsalltag sinnvoll umsetzen lässt.
Ich begleite Sie bei den Anforderungen an die Arbeitssicherheit gemäß § 6 ASiG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2. Dazu gehört auch die Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 und § 6 ArbSchG – einschließlich der Anforderungen rund um den Mutterschutz (Pflicht für Arbeitgeber seit 01/2018).
Als interner Auditor unterstütze ich Sie außerdem bei der Einführung und Umsetzung von Arbeitsschutzmanagementsystemen, z. B. nach dem AMS der VBG.
Auf Wunsch übernehme ich auch Unterweisungen Ihrer Mitarbeitenden inklusive Dokumentation.
Das sind nur einige Bausteine rund um das Thema Arbeitssicherheit. Wenn Sie Unterstützung bei Arbeitsschutzthemen benötigen, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.